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Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“

Expertenkommission zum Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft"

Stellungnahme der Expertenkommission zum zweiten Fortschrittsbericht der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2017:

Die Stellungnahme der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ kommentiert den zweiten Fortschrittsbericht zur Energiewende der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2017 (dieser entspricht gleichzeitig dem siebten Monitoring-Bericht). Der Monitoring-Prozess dient der Überprüfung des Fortschritts bei der Erreichung der Ziele „für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ des Energiekonzepts der Bundesregierung vom September 2010 und des Umsetzungsstandes der entsprechenden Maßnahmen, um bei Bedarf nachsteuern zu können. Dazu bestellte die Bundesregierung im Oktober 2011 eine unabhängige Expertenkommission mit vier Energiewissenschaftlern, welche die von den Ministerien zu erstellenden jährlichen Monitoring-Berichte bzw. dreijährlichen Fortschrittsberichte begutachten und kommentieren soll. Die Monitoring-Berichte liefern im Schwerpunkt einen faktenbasierten Überblick zur Energiewende, während die Fortschrittsberichte eine umfangreichere Analysekomponente enthalten und ggf. Maßnahmen vorschlagen, um Hemmnisse bei der Zielerreichung zu überwinden.
(Mai 2019)